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KOPF FREI FÜR DAS WESENTLICHE IM LEBEN.

Im Leben läuft nicht immer alles nach Wunsch. Kein Grund, auf Ihren MINI zu verzichten. Zumindest nicht mit einer Ratenschutzversicherung¹ für Ihren MINI. Und Sie? Sie konzentrieren sich auf das, was gerade wirklich wichtig ist.

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK.

Ein beruhigendes Gefühl dank Absicherung Ihrer Finanzierung.

  • Übernahme der laufenden Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall sowie Wahlweise bei Arbeitslosigkeit. Ausgenommen ist die Schlussrate bei einer Ziel-Finanzierung.
  • Finanzielle Entlastung der Angehörigen im Todesfall durch Abdeckung aller noch ausstehenden Raten, inklusive der Zielrate bei einer Zielfinanzierung.
  • Schutz des eigenen Vermögens.
  • Unkomplizierte Abwicklung.

DIE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN.

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag² nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.

  • Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller noch fälligen Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.
  • Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag (Karenzzeit) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung². In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
  • Alternativ besteht Schutz gegen schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort, so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag². In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.

EINSCHRÄNKUNGEN.

Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.

RAHMENBEDINGUNGEN

  • Höchstversicherungssumme: 150.000,– EUR bzw. 2.500,– EUR pro Monat.
  • Widerrufsrecht: 30 Tage.
  • Höchstversicherungsdauer 120 Monate.
  • Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre³
  • Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
  • Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrags. Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und der Auszahlung des Finanzierungsbetrags.

DIE SCHADENSABWICKLUNG.

Im Leistungsfall meldet sich die versicherte Person bei den Versicherern unter der unten genannten Kontaktadresse und erhält ein Schreiben mit den auszufüllenden Formularen sowie einer Aufstellung der benötigten Unterlagen.

Der jeweils für die Risiken zuständige Versicherer zahlt die monatlichen Raten direkt an die BMW Bank GmbH.

MINI. ALLES IN EINER HAND.

Ihr MINI Berater für Finanzierung berät Sie vollumfänglich und individuell, inklusive der Option einer Ratenschutzversicherung zu einer monatlich konstant niedrigen Prämie. Sie sagen, was Sie wollen, unser MINI Berater entwickelt Ihr persönliches Gesamtpaket.



¹ Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko des Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.

² Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.

3 Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre.